Die Veröffentlichung eines Fotos bedarf wegen des Rechts am eigenen Bild einer vorherigen Einwilligung durch die abgebildeten Personen. Das Recht am eigenen Bild und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung sind Teil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) und dienen dem Schutz der Persönlichkeit. Danach kann jede Person selber darüber entscheiden, welche personenbezogenen Daten von ihr veröffentlicht werden dürfen (BVerfG Urt. v. 15.12.1983 - 1 BvR 209/83). Neben Namen, Anschriften und E-Mail-Adressen fallen hierunter auch das Erscheinungsbild und Aussehen des Betroffenen. Deshalb stellen Fotos personenbezogene Daten dar, wenn die Person anhand des Fotos identifiziert werden kann. Sollte also jemand mit einem Bild oder einer Angabe auf der Homepage nicht einverstanden sein, bitte ich das umgehen mit dem Kontaktformular zu melden. Dann kann dies von der Seite entfernt werden. |